BEM: Freiwillig oder verpflichtend?

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Ein BEM-Verfahren ist freiwillig und kann nur mit deiner Zustimmung erfolgen. Du kannst ein bereits begonnenes BEM-Verfahren jederzeit stoppen.
Lehnst du ein BEM ab, hat dies keine direkten arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Die Ablehnung wirkt sich nicht auf die Höhe deines Kranken- oder Übergangsgeldes aus. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung kannst du dich beim Arbeitsgericht jedoch nicht auf ein fehlendes BEM berufen.
Wichtig dabei ist: Lediglich die Teilnahme an einem BEM-Verfahren schützt dich nicht vor einer etwaigen Kündigung. Ziel des BEM-Verfahrens ist es, gemeinsam herauszufinden, ob und unter welchen Bedingungen die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung besteht und welche Maßnahmen hierfür getroffen werden müssen. In diesem Zusammenhang kann sich auch herausstellen, dass keine Möglichkeit besteht, dich mit deinen gesundheitlichen Einschränkungen weiter zu beschäftigen.
Dieser Artikel wurde von AXA-Konzern AG erstellt und zuletzt am aktualisiert.
AXA-Konzern AG

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