BEM: An Teilnahme berechtigte Personen

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Wenn du im Laufe von insgesamt 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig warst, steht dir ein BEM zu. Gezählt werden dabei alle Tage, an denen du arbeitsunfähig warst - unabhängig davon, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder nicht.
Auch Zeiten einer medizinischen Rehabilitation werden mitgerechnet, wenn in dieser Zeit Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Art deiner Erkrankung spielt dabei keine Rolle.
Dieser Artikel wurde von AXA-Konzern AG erstellt und zuletzt am aktualisiert.
AXA-Konzern AG

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