Relevante Informationen für die Personalakte
BeitragNicht alle BEM-Informationen werden in die Personalakte aufgenommen. Es darf nur aufgenommen werden,
- dass die Durchführung eines BEM-Verfahrens angeboten wurde,
- ob die betroffene Person dem BEM-Verfahren zugestimmt hat oder nicht, sowie
- ob bzw. welche konkreten Maßnahmen zur Überwindung und Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit angeboten und umgesetzt wurden.
Dieser Artikel wurde von AXA-Konzern AG erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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