Pflegebedürftigkeit & Pflegeleistungen einfach erklärt

Beitrag
Ob Unfall, Krankheit, Schlaganfall oder das fortschreitende Alter: Es gibt viele Ursachen, plötzlich oder allmählich zu einer Person mit Pflegebedarf zu werden. Doch was bedeutet das genau und an welchen Kriterien wird die sogenannte Pflegebedürftigkeit gemessen? In diesem Beitrag wollen wir dir die gesetzlichen Grundlagen zu diesen Fragen erläutern. Dieser Beitrag gibt jedoch ausschließlich einen allgemeinen Einblick und kann somit keine Rechtsberatung ersetzen.

Pflegebedürftigkeit

Laut §14 SGB XI besteht eine Pflegebedürftigkeit dann, wenn eine Person gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist. Die Person kann der selbstständigen Bewältigung oder Kompensation ihrer Anforderungen und Belastungen auf Grund ihrer gesundheitlichen, körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigung(en) nicht nachkommen.
Um Leistungen der Pflegeversicherung beantragen zu können, muss die Pflegebedürftigkeit auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in der in §15 SGB XI beschriebenen Schwere bestehen. Um diese Schwere festzustellen wird bei der betroffenen Person zu Hause ein entsprechendes Gutachten erstellt, das sie in einen der festgeschriebenen Pflegegrade eingestuft. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Um die Pflegebedürftigkeit zu bestimmen, werden die folgenden Kriterien betrachtet:

Mobilität

  •  Inwiefern kann sich die Person fortbewegen?
  •  Ist es der Person möglich, sich in einer Sitzposition zu halten?
  •  Kann die Person Treppen besteigen?
  •  (...)

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  •  Kann sich die Person zeitlich und örtlich orientieren?
  •  Kann sich die Person an einem Gespräch beteiligen?
  •  Erkennt die Person risiko- oder gefahrenreiche Situationen?
  •  (...)

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  •  Gibt es motorische Verhaltensauffälligkeiten?
  •  Besteht psychisch oder körperlich aggressives oder auffälliges Verhalten?
  •  Zeigt die Person sozial inadäquate Verhaltensweisen?
  •  (...)

Selbstversorgung

  •  Inwieweit kann die Person ihrer Körperpflege nachkommen?
  •  Inwieweit kann sie selbstständig essen und trinken?
  •  Braucht die Person Unterstützung beim Toilettengang?
  •  (...)

Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  •  Kann die Person ihre Wunden versorgen?
  •  Ist es der Person möglich, medizinische oder therapeutische Einrichtungen in der Umgebung zu besuchen?
  •  Kann sie krankheits- oder therapiebedingte Verhaltensvorschriften einhalten?
  •  (...)

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

  •  Kann die Person ihren Tagesablauf selbstständig gestalten und an Veränderungen anpassen?
  •  Kann sie mit nahestehenden Personen interagieren?
  •  Inwieweit pflegt sie Kontakt zu Personen außerhalb ihres direkten Umfeldes?
  •  (...)
Das Spektrum der Personen, die auf die pflegerische Unterstützung anderer Menschen angewiesen sind, ist sehr breit gefächert und erstreckt sich durch alle Altersklassen. Selbstverständlich ändert sich durch den Eintritt in die Pflegebedürftigkeit nicht nur einiges für die betroffene Person, sondern gleichermaßen für ihr soziales Umfeld.
Damit sowohl Betroffene als auch Angehörige diesen Weg nicht allein gehen müssen, gibt es eine Vielzahl hilfreicher Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten. In unseren weiteren Beiträgen zum Thema Pflege kannst du mehr dazu erfahren.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
AXA-Konzern AG

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Diese Website verwendet nur notwendige Cookies, die keine personenbezogenen Daten enthalten. Details findest du in unserem Datenschutzhinweis.


Mit einem Klick auf "Zum Angebot" akzeptierst du unsere Nutzungsbedingungen.