Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Altersvorsorge
BeitragDenkst du in letzter Zeit häufiger darüber nach, wie du finanziell während deiner Rente abgesichert sein wirst? Fragst du dich, wie genau die Rente in Deutschland geregelt ist und ab wann du eigentlich Rente bekommst? In diesem Beitrag findest du die wichtigsten Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Grundsätzlich steht allen Personen die gesetzliche Rente zu, die mehr als 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Neben einer beruflichen Beschäftigung, etwa in Anstellung oder selbständiger Tätigkeit, werden weitere Aspekte in deine Versicherungszeit eingerechnet. Dazu zählen:
Grundsätzlich steht allen Personen die gesetzliche Rente zu, die mehr als 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Neben einer beruflichen Beschäftigung, etwa in Anstellung oder selbständiger Tätigkeit, werden weitere Aspekte in deine Versicherungszeit eingerechnet. Dazu zählen:
- das Erziehen von Kindern in den ersten 2,5 Lebensjahren (bzw. die ersten 3 Lebensjahre für Geburten ab 1992)
- freiwillig gezahlte Beiträge
- die Pflegezeit von Angehörigen
- Arbeitslosigkeit und zeitweilige Arbeitsunfähigkeit (unter bestimmten Voraussetzungen)
Beiträge in die Rentenversicherung müssen nicht versteuert werden, dafür können auf Renteneinkünfte, die du im Ruhestand erhältst, Steuern anfallen. Wenn du Fragen zu den steuerlichen Aspekten der gesetzlichen Rente hast, findest du Informationen über externe Anlaufstellen zur finanziellen Altersvorsorge in einem separaten Beitrag in dieser Mediathek.
Beiträge zur Rentenversicherung
Wie viel du in die Rentenversicherung einzahlen musst, richtet sich nach deinem monatlichen Verdienst. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 % deines Bruttoeinkommens (Stand: Juni 2023). Davon musst du jedoch nur die Hälfte zahlen, da die andere Hälfte dein Arbeitgeber übernimmt. Das heißt, 9,3 % deines Gehalts gehen als Beiträge in die Rentenversicherung. Deine eingezahlten Beiträge werden allerdings nicht für dich gespart, sondern finanzieren die aktuelle Rente von Personen, die sich bereits im Ruhestand befinden. Dafür erhältst du Anspruch auf die Leistungen der nachfolgenden Generation. Dies ist das sogenannte Umlageverfahren. Grundsätzlich gilt jedoch: Je mehr und länger du in die Rentenversicherung einzahlst, desto höher ist später deine eigene Rente.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf ihrer Internetseite einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner zur Verfügung, der dir hilft abzuschätzen, wie hoch deine Rente einmal ausfallen wird. Außerdem kannst du den genauen Termin deines Renteneintritts errechnen.
Regelaltersgrenze
Das Alter für den Eintritt in die Rente steigt seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Lebensjahre an. Grund dafür sind sowohl der demografische Wandel als auch die steigende Lebenserwartung in Deutschland. Ab 2024 liegt das Renteneintrittsalter somit bei 66 Jahren und steigt jährlich in 2-Monats-Schritten. Wer also im Jahr 1958 geboren ist, kann im Alter von 66 Jahren in den Ruhestand gehen, 1959er Jahrgänge mit 66 Jahren und 2 Monaten, während sich alle nach 1964 geborenen mit 67 Jahren zur Ruhe setzen können. Es besteht auch die Möglichkeit einer sogenannten Frührente, diese ist jedoch meist mit Abzügen verbunden. Für bestimmte Personengruppen gelten hierbei andere Altersgrenzen, z.B. im Bergbau tätige Personen oder Menschen mit Schwerbehinderung.
Frühzeitiger Renteneintritt
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, kann dies unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen tun. Hast du sowohl das 63. Lebensjahr als auch die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren – auch Wartezeit genannt – erreicht, kannst du dich jederzeit zur Ruhe setzen, musst dafür allerdings Abzüge von 0,3 % pro Monat in Kauf nehmen.
Möchtest du also z.B. ein Jahr früher aufhören zu arbeiten, würdest du 3,6 % weniger monatliche Rente bekommen, als bei regulärem Renteneintritt. Entscheidest du dich dafür, 30 Monate früher in Rente zu gehen, wird dir dauerhaft 9 % weniger Rente ausgezahlt. Die Höchstgrenze dieser Abschläge liegt jedoch bei 18 %.
Abzüge lassen sich durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Ob sich das allerdings für dich lohnt, hängt von deiner individuellen Situation ab und solltest du daher bei deiner Rentenversicherung erfragen. Wenn du bereits 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Doch auch hier gilt ein Mindestalter, das ähnlich wie die Altersgrenze allmählich angehoben wird und von deinem Geburtsjahr abhängt. Für Personen, die 1964 oder später geboren wurden, liegt das Mindestalter bei 65 Jahren.
Sobald du dein 55. Lebensjahr erreichst, erhältst du von der Deutschen Rentenversicherung eine ausführliche Rentenauskunft, die eine Übersicht aller erfassten Versicherungszeiten und eine Prognose zur Rentenhöhe enthält. Diese Auskunft kannst du bei Interesse auch schon früher beantragen. Wenn du dich ausführlicher über die finanzielle Altersvorsorge informieren möchtest oder erfahren willst, wie du einen Rentenantrag stellst, findest du dazu weitere Beiträge hier in der Mediathek.
Sobald du dein 55. Lebensjahr erreichst, erhältst du von der Deutschen Rentenversicherung eine ausführliche Rentenauskunft, die eine Übersicht aller erfassten Versicherungszeiten und eine Prognose zur Rentenhöhe enthält. Diese Auskunft kannst du bei Interesse auch schon früher beantragen. Wenn du dich ausführlicher über die finanzielle Altersvorsorge informieren möchtest oder erfahren willst, wie du einen Rentenantrag stellst, findest du dazu weitere Beiträge hier in der Mediathek.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.